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Papst outet sich als Nichtwähler... ...

Papst outet sich als Nichtwähler...

Als Oberhaupt des Vatikanstaates ist der Papst doch wohl auch Staatsbürger des Vatikans.

Damit besitzt er die doppelte Staatsbürgerschaft, die nach deutschem Recht nicht zulässig ist.

Muß er nicht seine deutsche Stattsbürgeraschaft aufgeben, wie so viele andere auch, die zwei Pässe haben?

Es entfällt dann auch sein (deutsches) Wahlrecht - oder?