ich-gehe-nicht-hin.de

Sie wählen nicht, weil...

Die Initiatoren machen sich m.E. strafbar...

Die Initiatoren machen sich m.E. strafbar, da Sie hier "de facto" Menschen die Gelegenheit zum Aufruf zum Nichtwählen geben.
Das ist undemokratisch und strafbar. Deswegen muss man gegen die Verantwortlichen mit einem Strafantrag vorgehen!

geschrieben: 23.07.05, 15:03 | Eintrag einem Freund mailen | sollte gelöscht werden?

Kommentare

Anonym antwortet: Da wir in Deutschland keine Wahlpflicht haben ist der Aufruf IMO durch den Grundsatz der Meinungsfreiheit vollkommen gedeckt. Ich darf mich ja auch auf die Straße stellen und Handzettel, mit der Bitte nicht zur Wahl zu gehen, verteilen.

geschrieben: 23.07.2005, 15:17 | sollte gelöscht werden?

Carlos antwortet: Es gibt keine Pflicht zum wählen, daher ist wohl auch der Aufruf zum nichtwählen nicht strafbar.
... UNDEMOKRATISCH ist, Stimmen die nicht abgegeben wurden einfach nicht mitzuzählen.
Bei jeder Klassensprecherwahl werden auch die "Enthaltungen" erfasst. In diesem Land, mit diesem Wahlrecht, setzt man aber die z.B. 60%
Wahlbeteiligten 00% der Bevölkerung gleich.
Das nenne ich Undemokratisch.
Carlos

geschrieben: 23.07.2005, 15:29 | sollte gelöscht werden?

Carlos antwortet: 00% sollten natürlich 100% heißen
Carlos

geschrieben: 23.07.2005, 15:31 | sollte gelöscht werden?

Alexander Aul antwortet: Sie Irren. Die Stimmen der "Nicht-Wähler" werden genauso erfaßt, wie bei der von Ihnen zitierten "Klasssensprecherwahl". Schließlich können Sie den entsprechenden Anteil genauso in der Presse und vor allem in der amtlichen Bekanntmachung lesen, wie Sie ihn bei der Klassensprecherwahl vom Klassenlehrer erfahren werden.
Diese Stimmen nicht zu werten hat einen einfachen und zwingenden Grund: Nach unserem Wahlrecht hat JEDER das AKTIVE, aber eben auch das PASSIVE Wahlrecht. Aktiv bedeutet, seine Stimme abzugeben, passiv bedeutet, dass man selber Kandidieren darf. Wenn also alles so schlimm ist, man keinem mehr trauen darf, dann werden Sie aktiv, schauen Sie nicht nur zu und verweigern Sie sich. Es ist Ihre Pflicht, sich nicht nur auf Ihr aktives Wahlrecht zu berufen, sondern vor allem auf das passive. Viel Erfolg!

geschrieben: 23.07.2005, 16:04 | sollte gelöscht werden?

Rafael antwortet: 1. Nicht zu wählen bzw. dazu aufzurufen ist kein Straftatbestand. Sonst müßte man nach jeder Wahl 1/3 bis 1/2 aller Wahlberechtigten einbuchten.
2. Jemandem die Möglichkeit, eine Straftat zu begehen, zu geben, ist auch nicht strafbar. Sonst bestünde unsere Strafverfolgungs - behörden aus lauter Verbrechern, weil sie ja nicht überall sein können und so Straftaten möglich gemacht werden.
3. Seit wann ist es verboten, seine Meinung öffentlich zu vertreten?

geschrieben: 23.07.2005, 16:09 | sollte gelöscht werden?

Martin antwortet: was mich bei der Berichterstattung bei Wahlen am meisten ärgert ist, dass über die gesamte Wahlbeteiligung nicht gesprochen wird.
Viele bunte Grafiken werden gezeigt, Angaben zur prozentuellen Wahlbeteiligung muss man suchen. Selbst im Internet finden die Ergebnisse der Wahlbeteilung ungenügende Beachtung.

also bleibt nur http://www.destatis.de/

geschrieben: 23.07.2005, 16:27 | sollte gelöscht werden?

Frank Mellinghaus antwortet: Hier unterhalten sich Menschen,die mit dieser Art Politik nicht zufrieden sind und Ihre Gründe des Nichtwählens jedem mitteilen dürfen.Wo bleibt denn unsere Demokradingsbums,wenn dies nicht so währe!

geschrieben: 23.07.2005, 17:23 | sollte gelöscht werden?

Jonny antwortet: Strafbar ?? Der das hier geschrieben hat kann doch nur ein Politiker sein. Ich denke das manche Leute wohl wirklich besser nicht zur Wahl gehen wenn ich hier sowas lese das man sich strafbar macht wenn man seine Meinung sagt. In ca. 3 jahren denke ich aber wir das wohl in Deutschland wirklich strafbar sein seine Meinung zu sagen wenn man so sieht wie Buergerrechte so langsam alle fallen (natuerlich nur zu Ihrem eigenen Schutz vor den boesen Terroristen).... das ich nicht lache...

So long,

Jonny

geschrieben: 24.07.2005, 03:54 | sollte gelöscht werden?

Ludger antwortet: Ich finde, das diese Seite zur Diskussion und Beschäftigung mit diesem Thema beiträgt und Meinungen bildet und andere Aspekte zur eigenen Meinung liefert.
Finde ich sehr gut

geschrieben: 24.07.2005, 08:56 | sollte gelöscht werden?

Alex N. antwortet: @all: Ludger hat es verstanden. Was man von manchem Mitdemokraten nicht behauten kann ;-)

Passive Wahlpfllicht für Nicht-Wähler fänd ich gut ;-)

geschrieben: 24.07.2005, 14:50 | sollte gelöscht werden?

Über ich-gehe-nicht-hin.de

Dies ist der Ort, an dem Sie der Welt sagen können, warum Sie bei der Bundestagswahl 2005 nicht wählen werden.

Mit diesem Projekt wollen wir niemanden dazu ermutigen, nicht zur Wahl zu gehen. Aber Jahrzehnte von nachlassender Wahlbeteiligung weisen darauf hin, dass sich mehr und mehr Menschen nicht mehr im politischen System wiederfinden. Um dieses Auseinanderdriften ein wenig besser zu verstehen, haben wir diese Seite aufgesetzt.

Wir werden auch nicht versuchen, Sie davon zu überzeugen, dass Wählen eine gute Sache ist. Wir können auch nicht versprechen, dass irgendwer zuhört, nur weil Sie ihre Gründe hier aufschreiben.

Das Einzige, was wir versprechen können ist, dass Sie hier erklären können, warum sie nicht zur Wahl gehen, statt gar keine Stimme zu haben. Sie müssen dabei nur tolerieren, dass andere Nutzer Ihre Begründungen kommentieren.

Auswertung dieser Website

Helfen Sie uns, die Argumente dieser Website zu ordnen: Mit unserer neuen Vergleichs-Funktion können Sie uns mitteilen, ob zwei Einträge Ähnlichkeiten der Argumentation aufweisen. Damit wird eine Auswertung der Website später erheblich leichter.

Suchen

Sie können die Einträge unserer Website nach Stichworten durchsuchen. Geben Sie Ihren Suchbegriff bitte hier ein:

Sie können sich mit unserem personalisierten Newsletter auch informieren lassen, wenn bestimmte Suchworte in neuen Einträgen auftauchen.