Der Rechtsraum hat den Nutzen des gesamten Souveräns zu bezwecken, der damit Subjekt, also Zweck seiner Wertschöpfung ist. Der Staat hat sich als grundlegender Vertragsgegenstand des Rechtsraums in der vollständigen positiven, also grundrechtskonformen Indidivudalitätsausprägung Aller selbst zu erbringen.
Niemand darf zur Zwangsarbeit zugunsten von Privatleuten vorgesehen werden. Rationalisierungseffizienz ist auf immer breiter gestreute Schultern zu verteilen.
Alle Gesetze haben von Nichtjuristen verstanden zu werden, was auch Richtern deren Arbeit erleichtert. Unrecht darf keineswegs mit Rechtsanwälten käuflich sein.
Wir benötigen eine direkt repräsentative Gesetzgebung, also Abstimmungen des Souveräns über seinen Rechtsraum. Wobei alle Gesetzesvorlagen grundrechtskonform zu sein haben.
Der Sozialstaat ist eingeführt, einer demokr. Entwicklung das Wasser abzugraben. An dieser grundlegenden Erkenntnis kommt niemand vorbei: ohne Sozialstaat kein Feudalstaat.
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